Luxusimmobilien in der Schweiz: Was Käufer über die 'Lex Koller' wissen müssen
Veröffentlicht von Sophie Vautier | Zuletzt aktualisiert: September 2024

Der Erwerb von erstklassigem Wohnraum in den malerischsten Schweizer Kantonen ist der Traum vieler internationaler Investoren. Doch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – besser bekannt als 'Lex Koller' – stellt Käufer vor rechtliche Rahmenbedingungen.
Wer gilt als Person im Ausland?
Als Personen im Ausland gelten Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten ohne gültige Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie EU/EFTA-Bürger, die keinen tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Ausnahmen und Erleichterungen
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegen (in der Regel verbunden mit einer Aufenthaltsbewilligung B), können Sie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung an Ihrem tatsächlichen Wohnort erwerben, ohne dass eine Bewilligung nach Lex Koller erforderlich ist.
Ferienwohnungen in touristischen Zonen
Unter bestimmten Voraussetzungen und kantonalen Kontingenten ist der Kauf einer Ferienwohnung in ausgewiesenen Tourismusgemeinden (wie Gstaad, Verbier, St. Moritz) auch für Personen im Ausland möglich. Die Wohnfläche ist in diesen Fällen jedoch gesetzlich auf maximal 200 m² Nettowohnfläche begrenzt.
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